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Beauceron

Beauceron

Ursprung: Frankreich

Allgemeine Erscheinung: imposanter, starker, harter, kraftstrotzender, gut gebauter und muskulöser Hund ohne jede Schwerfälligkeit. Typische Beauceron Hündin …Sicheres, furchtloses Auftreten. Schäferhundausdruck, d. h. offen, nie bösartig, ängstlich oder scheu.

Wesen: Der Berger de Beauce soll im Wesen ruhig und mutig sein. Hunde, die eine grundlose Aggressivität zeigen, ängstlich oder übertrieben scheu sind, müssen disqualifiziert werden.

Kopf: Lang (2/5 der Schulterhöhe), also im Verhältnis zum Körper stehend. Gut gemeisselt, von harmonischer Linienführung, ohne Schwächen.

Schädel: Flach oder von einer Seite zur anderen leicht gewölbt; Scheitellinie wenig ausgeprägt, Hinterhauptbein sichtbar.

Stop: Stirnabsatz wenig ausgeprägt und in der Mitte zwischen Hinterhauptbein und Nasenspitze liegend. Schädelbreite und Kopfhöhe sollen etwas weniger als die Hälfte der gesamten Kopflänge ausmachen. Nasenrücken nicht gewölbt, doch gegen den Nasenschwamm hin leicht abgebogen (konvex). Aus der Seitenansicht soll der Nasenrücken mit der oberen Schädellinie annähernd parallel laufen.

Nase: Der Nasenspiegel muss dem Fang entsprechen, weder zu schmal noch zu gross sein, doch gut entwickelt, nie gespalten, stets schwarz; aus der Seitenansicht hat er in der Verlängerung der oberen Lefzen zu liegen.

Augen: Horizontal liegend (bei waagerecht getragenem Kopf), stets von dunkler Farbe, nie heller als haselnussbraun, selbst wenn der Brand aufgehellt ist. Der Augapfel ist immer rund, nur die Lidöffnung ist von Rasse zu Rasse verschieden. Beim Beauceron ist sie in der Form leicht oval.

Ohren: Hoch angesetzt. Wenn kupiert, müssen sie aufrecht getragen werden, weder auseinander- noch zueinanderstrebend, mit der Spitze leicht nach vorne zeigend. Bei korrekt getragenen Ohren verlaufen zwei die Halsseiten verlängernde Linien genau durch die Mitte der Ohrmuscheln. Nicht kupierte Ohren dürfen nicht anliegend hängen, obwohl sie flach und eher kurz gewünscht werden. Die Länge des nicht kupierten Ohres soll der Hälfte der gesamten Kopflänge entsprechen.

Fang: Weder schmal noch spitz. Lefzen trocken, geschlossen, ausnahmslos gut pigmentiert. Oberlippe die Unterlippe bedeckend, ohne lose überzuhängen, im Lippenwinkel einen sehr leichten Taschenansatz bildend, der jedoch stets fest bleiben muss.

Gebiss: Kräftig, weiss, Scherengebiss, wobei die oberen Schneidezähne die unteren bedecken sollen, ohne den Kontakt zu verlieren. Das Gebiss soll vollständig sein, doch ist der funktionellen Bedeutung der verschiedenen Zähne gebührend Rechnung zu tragen.

Hals: Gut bemuskelt und fest mit den Schultern verbunden, den Kopf stolz tragend.

Brust: Breit, tief und lang; Brustumfang die Schulterhöhe um 1/5 übertreffend, Brust bis zu den Ellenbogen reichend, falsche Rippen lang und biegsam. Unter dem Deckhaar befindet sich sehr kurze, feine, dichte und daunenweiche Unterwolle, die vorzugsweise von mausgrauer Farbe ist. Sie darf keinesfalls durch das Deckhaar sichtbar sein.

Körperbau: Der Berger de Beauce soll weder zu lang noch zu kurz gebaut sein, sondern in jeder Beziehung harmonisch proportioniert wirken. Beauceron im tierschützerischen Sinne …Die Körperlänge vom Buggelenk zum Sitzbeinhöcker gemessen übertrifft die Schulterhöhe beim Rüden um 1,5 cm, bei der Hündin um 1,5 – 2 cm.

Beauceron - Französischer Schäferhund

Gangwerk: Das Gangwerk muss unbedingt bewertet werden. Ein Herdenhund kann niemals vollumfänglich im Stand bewertet werden. Die Bewegungen müssen federnd und frei sein, wobei sich die Läufe parallel zueinander bewegen. Der Richter befindet sich vor oder hinter dem Hund. Ein Hund, dem es in der Bewegung an Stabilität fehlt, ist fehlerhaft. Die verschiedenen Gangarten sind: Schritt, kurzer Trab, langer Trab, Galopp. Der Berger de Beauce muss einen langen Trab zeigen.

Pfoten: Kräftig, rund, Nägel stets schwarz, Ballen hart, aber federnd.

Afterkrallen: Die Hinterläufe müssen an ihrer Innenseite doppelte Afterkrallen tragen, die zwei gut voneinander getrennte «Daumen» bilden und ganz nahe bei der Pfote sitzen sollen (Grund: ihre Anwesenheit ergibt eine grössere tragende Fläche).

Rute: Lang, nicht kupiert, tief getragen, mindestens bis zum Sprunggelenk reichend, ohne seitliche Abweichung, an der Spitze leicht hakenförmig aufgebogen (in der Form eines «J»).

Haar: Sehr kurz am Kopf, stark, kurz, dick, geschlossen und anliegend am Körper, 3-4 cm lang. Hinterbacken und Unterseite der Rute leicht, aber unbedingt befranst.

Farbe:

A) Schwarz mit Brand (zweifarbig), sog. »Bas-Rouge« (Rotstrumpf), die schwarze Farbe muss rein, der Brand eichhörnchenrot sein und sich wie folgt verteilen: rote Flecken über den Augen, rote Abzeichen seitlich des Fanges, die zu den Backen hin verschmälern und nie bis zum Ohransatz hin reichen dürfen; zwei rote Brustflecken werden einem einzigen grossen vorgezogen; Kehle und Analgegend rot; das Rot von Pfoten und Mittelfuss soll sich nach oben allmählich mit Schwarz vermischen und nicht mehr als ein Drittel des gesamten Laufes bedecken, dabei an dessen Innenseite etwas weiter hinaufreichend. Einige weisse Brusthaare sind gestattet.

B) Arlequin (Harlekin); grau, schwarz und rot (dreifarbig). Das Haarkleid ist zu gleichen Teilen grau und schwarz gefleckt oder mehr schwarz als grau; der Brand bedeckt die gleichen Stellen wie bei den zweifarbigen Hunden.

Grösse: Rüden: 65-70 cm Widerristhöhe (Schulterhöhe), Hündinnen : 61-68 cm Widerristhöhe (Schulterhöhe).

FEHLER:

Mangel an Härte und Kraft, scheues Wesen.

Etwas zu flacher oder zu runder Schädel; zu stark oder ungenügend markierter Stirnabsatz; Nasenrücken zu stark konvex, zu schmal oder zu breit; Lefzen zu straff anliegend oder hängend, Lippenwinkel dick und lose; ungenügende Pigmentierung; ungesundes, gelb angelaufenes Gebiss.

Beim Fehlen von:

  • Schneidezahn oder 1 Fangzahn oder 1 Molar: kein CAC
  • kleinen Prämolaren: kein »vorzüglich«
  • Schneidezähnen oder 2 Fangzähnen oder 2 Molaren: kein »sehr gut«
  • kleinen Prämolaren: kein »sehr gut«
  • Schneidezähnen oder 3 Fangzähnen oder 3 Molaren: »ungenügend«
  • kleinen Prämolaren: »ungenügend«

Enger, schiefer, zu voluminöser, vorstehender Nasenschwamm; schiefliegendes, vorstehendes, ungenügend geöffnetes helles Auge; ängstlicher Blick; weiche, schlecht getragene kupierte Ohren; zu lange oder eingerollte, unkupierte Ohren, schlechter Ansatz.

Rumpf von ungenügender oder übertriebener Länge; schwacher oder dicker Hals; Wamme; etwas enge und schwache Brust; Schulter etwas zu gerade oder zu schräg liegend; Kruppe etwas zu stark abfallend oder zu gerade; leicht fehlerhafte Winkelungen.

Leichte seitliche Abweichung der Rute, etwas zu starker Haken oder Kuhschwanz.

Zu langes Kopfhaar, ungenügend entwickelte oder in der Farbe zu helle Fransen, zu dicht anliegendes Haar, Tendenz zur Wellenbildung (diese liegt vor, wenn das glatt anliegende Haar auf seiner ganzen Länge leichte Krümmungen aufweist; in diesem Fall ist zu vermerken: »zeigt Tendenz zur Wellenbildung«).

Ungenügend kompakte Pfoten, zu dünne oder ungenügend federnde Ballen.

Zu hoch am Hintermittelfuss angesetzte doppelte Afterkrallen oder dieselben nur in Form von zwei übereinanderliegenden Stumpen vorhanden. Doppelte Wolfskrallen an den Vorderläufen.

Schwarze Farbe nicht rein genug, ungenügende Verschmelzung der roten mit der schwarzen Farbe, zu heller oder zu dunkler Brand, zu wenig oder zu viel Brand, kleiner weisser Brustfleck. Beim Arlequin zu helles oder zu ausgedehntes grau.

Schlechte Haltung (je nach Wichtigkeit); steppender und wenig raumgreifender Gang, kurzer Trab, Neigung bei langsamer Gangart in Galopp überzugehen; Passgang.

Disqualifizierende Fehler:

    • Mangel an Typ, zu schwer, zu schmächtig, gefährlich oder ängstlich.
    • Widerristhöhe über oder unter den festgelegten Minimal-, resp. Maximalwerten.
    • Nicht typischer, zu kleiner oder zu schwerer Kopf; Mangel an Stop oder Stop viel zu ausgeprägt; zu kleiner Schädel, dünner oder zu kurzer Nasenrücken; zu stark entwickelte, hängende, ungenügend pigmentierte Lefzen; Vor- und Hinterbiss; fehlende Molaren, zu unvollständiges oder schadhaftes Gebiss; Gebisskontrolle unmöglich; Spaltnase, Nase von anderer Farbe als schwarz; zu helles Auge, fehlerhafte Form; nicht der Standardbeschreibung entsprechende Ohren.
    • Zu schmächtig entwickelte Brust; tonnenförmiger Rippenkorb; zu dicker oder übertrieben aufgezogener Bauch; zu langer oder zu kurzer Körper; Mangel an Ausgewogenheit zwischen den einzelnen Körperteilen; fehlerhafte Winkelungen; Monorchismus, Kryptorchismus oder ungenügend entwickelte Hoden.
    • Kupierte, eingerollte oder über dem Rücken geringelte Rute, zu stark ausgeprägter Haken, starke seitliche Abweichung, durch Operation korrigierte Rute.
    • Einfache oder gänzlich fehlende Afterkrallen.
    • Weisser Flecken auf der Brust, zu ausgedehnter Brand, andere als die vorgeschriebenen roten Abzeichen, zu deutlich von den anderen Farben getrennte Abzeichen. Beim Arlequin: zuviel Grau, eine schwarze und eine graue Seite, rote Abzeichen mit grauen Haaren vermischt, ganz grauer Kopf. Die Fehler sollen nach dem Grad ihrer Ausprägung gewertet werden. Alle Erscheinungen, die auf Degeneration hinweisen, führen zur Disqualifikation des betroffenen Hundes, so auch pigmentlose Flecken, Pigmentmangel, verwaschene Farben.
    • Unmögliches Bewerten von Stand und Gangwerk; nicht typische Schäferhunde Gangart.

Bemerkung: Rüden müssen zwei sichtlich normale, gut im Skrotum liegende Hoden aufweisen.


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