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40 Jahre Österreichische Hundesport-Union (ÖHU) Chronik 1954 – 1994

40 Jahre Österreichische Hundesport-Union (ÖHU) Chronik 1954 – 1994

Jubiläumsfeiern haben stets das Fluidum von Nostalgie, man wird besinnlich und beschaulich, was war die Basis des Geschehens, was war die Veranlassung und was wurde in den dazwischen liegenden Dezennien.

Es wäre zu einfach, in helle Freude auszubrechen, Licht und Schatten standen in Wechselwirkung, alles, was in der Sonne steht, wirft auch Schatten. Rückblickend behält man die positiven Aspekte in guter Erinnerung.

Gottlob ist Hundesport nicht nur eine physische Sache, zusehends mehr ist der Kontakt mit Hunden eine Herzensangelegenheit. Wurde man von Menschen enttäuscht, gleicht die Charakterfestigkeit unserer lieben Vierbeiner die allzu menschlichen Schwächen aus. Darin liegt auch der Unterschied zwischen den Menschen und den Hunden: Der aufrechte Gang und der labile Charakter!

Der Anlass der Gründung der ÖHU lag einfach daran, dass wir – damit meine ich vorwiegend die Hundeführer aller Sparten der Exekutive – mit der Gangart der bis 1954 alleinherrschenden Clique im ÖSV (Österr. Schäferhunde Verein, Sitz Wien) nicht einverstanden waren. Wir wollten den Hund und dessen Leistung im Vordergrund wissen, der Funktionärsdünkel war uns suspekt. Dennoch suchten wir ganz legal als eigenständiger Verein, ja nicht einmal dies, als Sektion des Polizeisportverein Salzburg, um Aufnahme in den Österr. Kynologen Verband (ÖKV/FCI) an.

Schon nach 1950 waren unsere Hundeführer einsame Spitze. Diesen Umstand befanden wir als dem Ansuchen dienlich zu sein, doch war dies ein Trugschluss, Leistung war nicht gefragt, wo blieben denn die arrivierten Leute? Ein Veto einer unbedeutenden Schäferhundezüchterin und einer kleinen Ortsgruppenleiterin genügte, um uns abzuweisen. Allein der Begriff Ortsgruppenleiter erinnerte an die dunkelsten NS-Zeiten – diese Gangart dürfte jedoch im Hundesport weitergelebt haben! Es gab keine Instanz oder politische Persönlichkeit, welche auf ministerieller Ebene den Auftrag des Polizeisportverein realisieren hätte können.

In unseren Reihen standen nur fixe Hundesportler, auch der unbedeutsame Wille zur Selbständigkeit im Sinne des Vereinsgesetzes wurde wirkungsvoll vertreten. So kam es wie es kommen musste, der angeblich auf Monopolstellung pochende Österreichische Kynologen Verband (ÖKV) wollte uns nicht. Was also liegt näher, auch wir wollten diese Herrschaften nicht.

Eine Verbandsgründung war erst dann sinnvoll, wenn bereits vorher Mitgliedsvereine in den Bundesländern installiert wurden. Der Polizeisportverein Salzburg wurde das Aushängeschild, es folgte in dessen Schlagschatten die Vorbereitung weiterer Vereine in Wien, Oberösterreich, Steiermark und Tirol. So konnten Vertreter dieser Bundesländer bereits an der Gründungsversammlung im Juni 1954 in Salzburg teilnehmen. Nicht nur eine substantielle Grundlage war wichtig, drei Arbeitskreise standen zur Behandlung heran:

  1. Zucht und Abrichtung der Rassehunde,
  2. Organisation samt einschlägigen Bestimmungen,
  3. Finanzierung der ÖHU

Ausgegangen von eigener Erfahrung und Studium unserer Gegenseite wurde ein Programm erstellt, welches in der Satzung ein Echo finden sollte. Dazu mussten Prüfungs-, Zucht- und Ausstellungsordnung erstellt werden.

Zu Punkt 1:

Hinsichtlich der Hundezucht hatten wir grundlegend andere Vorstellungen. Das Töten oder Ausmerzen von angeblich überzähligen Welpen wurde abgestellt, ebenso hat der Verband keinen Einfluss auf das Kupieren. Nicht ein Verein oder gar ein Verband ist verfügungsberechtigt über einen Wurf, nein, nur der Züchter als Besitzer bestimmt über sein Eigentum! Zuchtwarte unserer Vereine wirken beratend – und nicht diktatorisch. Jede Form von Zwang und Diktat wird umgangen, zudem sollen doch Züchter nicht zur Unwahrheit gezwungen werden.

Das Schema der Abrichtung wurde weitgehend beibehalten, und das bis heute, lediglich wurden Novellierungen vorgenommen. Wir haben nicht den sinkenden Ausbildungsstand oder das Absinken der Wesensinstinkte zur Grundlage dauernder Neuauflagen von Prüfungsordnungen gemacht. Nicht jeder Gebrauchshund ist für alle Sparten gleichermassen gut veranlagt oder geeignet. Es ist Aufgabe der Vereine, dies zu erkennen. Die Erfolge unserer Leistungshunde sprechen für sich, so hat die Truppe PSV Salzburg europaweit nur Erfolge zu verzeichnen gehabt. Unter anderem wurde auch einmal 1973 die staatliche Hundeschule der Carabiniere Florenz besiegt. Noch besser lief es bei Turnieren mit Staffeln des Schäferhunde Verein (SV), Augsburg, diese gingen stets geschlagen vom Feld. Der weltumspannende Schäferhunde Verein Augsburg hat einfach jeden Vergleichskampf mit unseren Staffeln verboten, so kann man nie besiegt werden.

Es ist somit kein Zufall, dass von derzeit 56 Mitgliedsvereinen 42 mit der Abrichtung befasst sind. An anderer Stelle wird noch detailliert darauf eingegangen. Über den Rahmen der allgemeinen Abrichtung hinaus wurde auch in Personalunion mit den Gründungsmannen die «Lawinen- und Suchhundestaffel Salzburg» gegründet. Die Gründungsausbildung wurde beim Österr. Bergrettungsdienst absolviert. Extrembergsteiger Ausbildungsleiter Franz Paolora nahm sich besonders der Suchhunde an. Das Schulungsprogramm wurde ergänzt mit wirkungsnahen Übungen im schwierigen Gelände des Tennengebirges, z.B. Schweralm, es gab unbewirtschaftete Hütten und im Winter kein Holz. Fitness und Härte hatten Vorrang. Die Feuertaufe hat die Staffel zu Ostern 1954 am Dachstein zu bestehen. Ein weiterer Erfolg war der Staffel im Februar 1963 im Krimmler Achental beschieden, auch hier waren unsere Hunde ausschlaggebend – leider vier Todesopfer. Den Einsatzalarm löste die Wirtin der Schönangerlalm, direkt oberhalb des zweiten Wasserfalles aus. Fam. Breitner ist heute noch beim PSV Stuhlfelden aktiv tätig. Es folgten noch grosse Erfolge in Werfen-Wengerau, ebenfalls dreizehn Opfer, Kinder aus der BRD, darüber hinaus auch der Einsatz in Eriwan. Zu erwähnen sind die Hundeführer Gend.-Insp. Urian, Werner Wurzeler, Helmut Puffer, Walter Fuchs, L-Richter Josef Heiss.

Dies waren schlechthin Heldentaten, die nicht zuletzt das Ansehen der ÖHU förderten. Als einfühlsame Ausbildner fungierten auch Adolf Hagn sowie Ernst Schernthaner, es war ein Team von höchster Vollkommenheit. Sichtbar wird dies auch dadurch: noch heute steht das komfortable Ausbildungsheim des PSV, wo auch die Staffel untergebracht war. Das Leistungspotential war unerschöpflich, ebenso die Leistungsdichte. An diesen Leistungen konnte auch der SV Augsburg nicht vorbei, wurden doch alle Erfolge mit Deutschen Schäferhunden erzielt, dies dürfte auch werbewirksam gewesen sein. Der SV Augsburg verlieh uns das «SV Hundeführer-Sportabzeichen in Gold», Eintragungsnummern 1363 bis 1366. Es war unausbleiblich, dass der SV Augsburg bzw. dessen Geschäftsführer, Herr Kremhelmer, auf uns Salzburger aufmerksam wurde, nicht nur von der Arbeit mit den Hunden her, auch unser Vorhaben der Gründung eines Gegenverbandes zum ÖKV und damit auch zu dessen dazumal noch nicht eingetragenen Dachverband Fédération Cynologique Internationale (FCI). Fazit: Dir. Kremhelmer lud Kollegen Mosleitner und mich in sein Haus nach München, Verdistrasse, zu einer Aussprache ein. Dies war für uns eine Begegnung mit einem gottähnlichen Wesen, SV-Präsident war damals Herr Kazmayer aus München.

Die Aussprache verlief dahinaus, Herr Kremhelmer wollte aus mir den Präsidenten des ÖKV und aus Toni Mosleitner den federführenden Mann für das Abrichtewesen in Österreich machen. Bedingung: wir sollen keinen Gegenverband gründen. Wir waren sehr überrascht von diesem hehren Angebot. Meine Frage ging dahinaus, wie kann ein Spitzenfunktionär des SV Einfluss auf ÖKV und FCI nehmen, ganz einfach, die Antwort lautete, was der SV bestimmt, hat der VDH (Verband für das deutsche Hundewesen) und die FCI zu vollziehen. Pikanterweise war zu dieser Zeit der SV gar nicht Mitglied im VDH! Wir lehnten ab, besonders deshalb, es hätte sich keine Reform im Österreichischen Hundewesen ergeben, wir wären nur durch eine Rochade die Vollzugsorgane von ÖKV und damit der FCI geworden. Wir wollten nicht gegen Personen, sondern gegen das Dogma der FCI auftreten! Wir wären Rufer in der Wüste geblieben, gegen Dummheit und Tradition kämpft man vergebens, siehe Politik. Unsere Absage sollte nach der Gründung anno 1956 doch noch Wirkung zeigen, man wollte unsere Front von innen aufrollen, eine Österreichische Lösung musste gefunden werden. Aus privaten Gründen nicht mehr voll im Einsatz, versuchte man zwar satzungsgemäss auf Umwegen zum Ziel zu kommen. Der ÖGV (Österr. Gebrauchshunde Verband) wurde Mitglied der ÖHU. Gen.-Sekretär Melichar und Präs. Senatsrat Dr. Hartmann beriefen in Wien eine Versammlung ein. Die Granden des ÖGV waren samt ÖHU (Präsident Dr. Hartmann einerseits und ÖHU durch Dr. Kerschbaum, Linz, Adolf Hagn und mir andererseits) voll vertreten. Es lief darauf hinaus, aus einer normalen Versammlung soll die alte ÖHU-Garde niedergestimmt werden, mit Stimmenmehrheit ein leichtes Spiel, und die ÖHU wäre über den ÖGV wieder dem ÖKV einverleibt worden. Der Plan schlug fehl. Laut Satzung ohne Tagesordnung keine Auflösung. So endete das Intermezzo nach meiner Fasson, Ergebnis ist ja bekannt, bis heute hat sich an der Führung der ÖHU nichts geändert. Betrachtet man das Gebrauchsgeschehen ganz allgemein im Hundesport, steht fest, dass immer Revolten von den Gebrauchshundeleuten ausgehen, diese sind die impulsivsten Elemente, auch wir waren ja solche, allerdings mit Konzepten!

Zu Punkt 2:

Organisation ist ganz wichtig, ganz besonders schon bei der Abfassung der Statuten. Einmal gemachte Fehler sind nachher nur schwer zu begradigen. Nach Studium von anderen Satzungen und aus den gemachten Erfahrungen konnten die richtigen Akzente gesetzt werden. Es wurde bewusst vermieden, einen aufgeblähten Vorstand zu bilden, je weniger hohe Funktionäre, desto mehr Einigkeit.

Ausschüsse und Kommissionen werden nur dann gebildet, wenn Laien am Werk sind oder wenn mangels Entscheidungsgewalt der Präsident keine Autorität besitzt, beides trifft bei der ÖHU nicht zu. Ein weiterer Unfug ist der Sitzungsfetischismus. Man sitzt beisammen, um nach Abgang der einzelnen Sitzungsteilnehmer einvernehmlich über diese herzuziehen. Das Spielchen geht so lange, bis der letzte Mohikaner allein übrig bleibt. Deshalb genügt uns eine jährliche Generalversammlung, was oft auf der Tagesordnung von heute steht, ist morgen bereits Geschichte. Eine Vorstandschaft muss nicht gespickt von Akademikern sein, Menschen mit gesundem Hausverstand sind für eine solide Vereinsarbeit meist tauglicher und ausdauernder. Ebenso ist eine Überzahl an Ehrenmitgliedern und Ehrenpräsidenten zu vermeiden. Seit 1954 hat die ÖHU nur einen Ehrenpräsidenten aufzuweisen, es war DDr. Göckl, Generaldirektor der Steyrwerke, stolzer Boxerbesitzer und deshalb von Dr. Heinz Kerschbaum, Linz, für uns gewonnen. DDr. Göckl nahm die Ernennung unter der Auflage an, der Sitz der ÖHU soll nicht nach Wien gehen und kein Akademiker soll Präsident werden dürfen. Der Ehrenpräsident war Wiener und hatte zwei Doktortitel! Zudem war er lange beim ÖKV, deshalb wusste er zu genau, wovon er sprach. Ehrenmitglieder wurden aufgrund langjähriger Pionierarbeit ernannt: Frau Gabi Glücksmann vom Pudelclub Wien, Anton Mosleitner, Gründungsmitglied, Adolf Hagn, Zuchtbuchführer, Leistungsrichterobmann und Geschäftsstellenleiter von 1954 bis 1982, Dir. Karl Gschwandtner, Zuchtrichterobmann, ihm folgte K. Bräuner, dessen Nachfolger Rudolf Reiter bis 1990 amtierte, Frau Fina Dorn, Sekretärin von 1956 bis 1993, Kassiererin Elisabeth Schöppl von 1966 bis 1993. Dies spiegelt die Harmonie des Präsidiums wider. Kein Funktionär wurde abgewählt, doch der Pferdefuss lag bei einigen Vizepräsidenten, manche wollten zuviel, manche waren überfordert und andere wussten nicht, wohin mit dem Ei. Erleichtert wurde die satzungsgemässe Geschäftsführung auch dadurch, dass alle Entscheidungen in Anlehnung an die Praktiken der menschlichen Gesellschaftsordnung getroffen wurden, dies bedarf keiner zufälligen Überlegungen, die Logik ist verbindlich. Z.B. der ÖKV-Hund deckt einen ÖHU-Hund, völliger Blödsinn, ein Boxer oder Pudel deckt eine Boxer- oder Pudelhündin, Ahnentafeln und Vereinszugehörigkeit können nicht decken, nur Rassehunde. Hunde mit unterschiedlichen Abstammungsnachweisen dürfen nicht gepaart werden, die Zuchtbestimmung des ÖKV verbietet dies, wird doch gedeckt, die Nachzucht wird nicht anerkannt, dies wären sogenannte Registerhunde – zeitlebens unter Ausserachtlassung des kynologischen Wertes gebrandmarkt. Die Rasse ist Nebensache, stimmen muss die Kasse. Welcher Standesbeamte könnte es sich leisten, Brautpaare verschiedener Rasse oder Religionen nicht zu trauen? Oder Ausfertigung von Geburtsurkunden abzulehnen, weil es eine Drillingsgeburt ist. Eine Hündin hat zehn Zitzen, weshalb sollen nur sechs Welpen – obwohl gesund und munter – leben dürfen? Die Praxis sieht so aus, die ÖHU hat einen Bernhardinerwurf mit 24 Welpen eingetragen, davon leben heute noch 16 prächtige Tiere. Übrigens, der Rekord liegt bei 37 Welpen – dies ins Stammbuch der Ausmerzer. Es ist doch bedauerlich, dass das Tierschutzgesetz diesen Übergriffen Einhalt gebieten musste, die bisherigen Methoden sind doch eindeutig gegen die Eigentumsrechte der Züchter gerichtet.

Verbandsgeschlossener Dachverband

FCI (Rechtsform Verein) – Schliesst weltweit mit Hunde Organisationen Anerkennungsvertäge ab. Darin wird festgehalten wer – wen – wie – wann – wo nicht anerkennen soll. Der Vorstand der FCI wird finanziert aus Beiträgen (Abgaben) von Landesgeschäftsstellen wie z.B. ÖKV, VDH oder SKG etc. Die Abgaben stammen aus Erträgen wie Pedigrees und einzelnen Exponaten an Ausstellungen unter dem Patronat der FCI usw..

All dieser Unfug wird dann verständlich, wenn man in Betracht zieht, dass die führenden Köpfe der FCI davon ausgehen, Satzungen seien Gesetze und der Verband ist eine staatliche Körperschaft mit Exekutivgewalt. Als Beweis führe ich auszugsweise Erkenntnisse deutscher Gerichte an: Bundesgerichtshof Karlsruhe vom 6. April 1962, Senat Bundesrichter Dr. Bock, Jungbluth, Pehle, Dr. Spengler und Ebel, Urteilsbegründung: Es sei sittenwidrig zu behaupten, die FCI wäre allein in der Welt anerkannt!

Ferner: Landgericht München, Z1. 7 0 4269/77. Der Verein für deutsche Schäferhunde (SV Augsburg) stellt das Klagebegehren, die Verwendung von SV-Zuchtnummern bei Ahnentafeln verbandsfremder Vereine, IRJGV, ÖHU etc. unter Strafe zu stellen, die Zuchtbuchnummern wären das geistige Eigentum des SV, denn diese zu Erstellen würde 58 Arbeitsgänge erfordern. Auszug aus dem Urteilsspruch. Das geistige Eigentum eines Zuchtbuches sei vergleichbar mit der Erstellung eines Telefonbuches, es reiht sich Nummer an Nummer. Die Klage wurde kostenpflichtig abgewiesen. Warenzeichenschutz des CACIB von VDH, Verband für das deutsche Hundewesen, Mitglied der FCI. VDH-Präsident Dr. Brandl drohte mir am 24. März 1976 mit einer gerichtlichen Klage, wenn wir, die EHU und deren Vereine, es nicht unterlassen, das vom Deutschen Patentamt geschützte Warenzeichen, CACIB und CACIT, zu vergeben. Die umfangreichen Recherchen beim Patentamt in München ergaben, das Warenzeichen an den VDH wurde zu Unrecht vergeben, denn eine Buchstabenfolge wäre nicht schutzwürdig, darüber hinaus wäre dies auch nur für einen Anmelder als Monopol nicht möglich. Diese 3 Urteile beweisen eindeutig, es gibt kein Monopol in Hundezucht oder Hundesport. Nach Betrachtung diverser hochrangiger Präsidiumslisten erhebt sich die Frage, welche Fachleute und Juristen haben derlei Klagen erst ermöglicht? Es bedurfte vieler Anstrengungen und Stehvermögens, all diese Angriffe erfolgreich abzuwehren. Diese Grundsatzurteile waren nur dadurch zu erwirken, weil der IDG (Internationaler Dackelclub Gergweis, grösster Dackelclub der Welt) – IRJGV (Int. Rasse- Jagd- Gebrauchshundeverband) Frau Dorfmeister und Fam. Fürst Anwälte zur Verfügung stellten. Auch eine Bankgarantie von DM 40`000.– (öS 280`000) war zu leisten!

Zu Punkt 3:

Finanzen: Die besten Vorsätze sind nur Schall und Rauch, wenn dahinter nicht die Chance des Umsetzens steht. Die Gründungsmitglieder waren zumeist beamtete Gehaltsempfänger und somit nicht als grossartige Sponsoren anzusehen. Auf dieser Ebene bewegten wir uns auch nie, denn eine gute Sache wird auch die Mittel durch eigene Leistung aufbringen. Bestanden die Vereine der 1. Stunde ausschliesslich aus Abrichtevereinen, so musste eine andere Quelle gefunden werden. Die Kurzsichtigkeit und der Dirigismus der uns gegenüberstehenden Verbände haben uns eine ungeahnte Möglichkeit eröffnet, auf einem ganz anderen Sektor fündig zu werden. Die kontinentalen Pudelverbände haben Farben und Haarschnitt vorgeschrieben, auch die Grösse wurde beschränkt. Was in Amerika schon seit der Jahrhundertwende gängig war, setzten wir um. Zuerst wurden der Silber- und der Apricot-Pudel anerkannt, es folgten noch die Farbschläge Blacktan sowie Harlekin und als Tupfen auf dem «i» wurde die Variante «Toypudel» anerkannt. Hans Thun aus Berlin bescherte uns noch die Karakulschur! Das war des Guten zuviel. Eine Invasion von Pudelzüchtern setzte unter Führung von Fam. Dir. Glücksmann wie auch durch Frau Anni von Geyer und Frau Inge Slavicek ein. Die höchste Eintragungszahl per anno war 1820 Pudel. Die Frequenz hielt sich über Jahre, doch leider ist der Pudel nicht mehr der alleinige Modehund. Natürlich wollten auch abseits stehende oder anders orientierte Pudelzüchter an das grosse Geschäft. Der Weg führte unweigerlich über uns, niemand anderer hätte jenen eine Zuchtbasis verschaffen können. Mit der Eintragungszahl wuchs auch die Meldezahl bei Ausstellungen. Z.B. Internat. Pudelschau in Berlin 670 Meldungen, 1965 in Zürich 450 und 1962 in Salzburg 225 Pudel. Aus diesem Potential schöpften wir die finanziellen Mittel zum Auf- und Ausbau der ÖHU. Zu vermerken wäre aber doch auch, unsere Mitgliedschaft wird von finanziellen Forderungen weitgehendst verschont, alle unnützen und nur auf Gewinn abgezielten Mätzchen haben zu unterbleiben. Auf Förderungen kann eine Organisation nur dann hoffen, wenn Leistungen und Erfolg vorzuweisen sind, dies ist uns zum Teil gelungen. Unter den Titel Finanzen fallen nicht nur die Einnahmen, nur die umgänglich notwendigen Ausgaben stehen Pate für eine gesunde Geschäftsgebarung.

Mit der Zunahme der Mitgliedsvereine stieg auch der Bedarf eines eigenen Büros. Auf Sicht war es unmöglich, Geschäftsstelle und Zuchtbuch in den Wohnungen der Referenten zu führen, dazu kam noch der Parteienverkehr! Diese Frage wurde bestens gelöst. Seit vielen Jahren sind wir im Zentrum von Salzburg etabliert, zwar ohne Telefon und Fax, was einer ungestörten Arbeit nur dienlich ist. Deshalb auch unser Wunsch, alle Anforderungen schriftlich zu stellen. Noch bei keiner der bisherigen Generalversammlungen gab es eine Reklamation bezüglich Kassenbericht oder Geschäftsgebarung. Ein ausgewogenes Budget ist die Basis des Vertrauens.

Internationale Kontakte wurden parallel zur Entwicklung in Österreich gepflegt und fundiert. Die erste Berührung mit einer ausländischen Dachorganisation erfolgte 1954 mit der Internationalen Dogsport-Union, Sitz Oslo. Unter deren Flagge fand auch im Juni 1954 die Gründerversammlung der ÖHU in Salzburg statt. Auf kynologischer Ebene stellte sich bald heraus, dies war eine Einbahnstrasse, denn in Skandinavien galt und gilt heute noch die Quarantäne. Die Aktivitäten erfüllten sich im Schriftverkehr, und dies ist einfach zuwenig und schon gar nicht eine Förderung der ÖHU. Ein Ausweg wurde über die Aktivitäten der Hundesektion des Polizeisportvereins Salzburg gefunden. Als Polizeisportverein war der Kontakt zu anderen Dienststellen in Italien möglich, es erfolgten Einladungen nach Italien, als Krönung kann das Turnier mit der staatlichen italienischen Diensthundeschule Florenz angesprochen werden. Die einzige Hundestaffel in Europa, welche gegen Florenz siegte war der PSV Salzburg unter Stabführung von Sektionleiter Anton Mosleitner. Einen persönlichen und gleichrangigen Erfolg konnte Diensthundeführer und langjähriger Leistungsrichter Ernst Schernthaner erzielen. Alljährlich erging eine Einladung eines wohlhabenden Conte Enrico Vonaldi aus San Remo europaweit an die diversen Innenministerien, den besten und erfolgreichsten Diensthundeführer aller Exekutivparteien namhaft zu machen. Diesmal war nicht die Zugehörigkeit zu einem FCI-Verband Bedingung, sondern ausschliesslich der Erfolg. Die ÖHU schlug dem Innenministerium Diensthundeführer Ernst Schernthaner vor, und nach strenger Selektion wurde ihm der Zuschlag gewährt. Eine Woche Urlaub mit Gattin im Schloss des Conte Bonaldi in San Remo war der Preis. Nur durch Leistung machten wir auf uns aufmerksam, so auch bei Österreichs grösster Suchaktion 1954 am Dachstein, 13 Lehrer und Schüler aus Heilbronn wurden vermisst, im Schneesturm erfroren. Alpingendarmerie und Bergrettungsdienst suchten 8 Tage vergebens, am 9. Tag rückten in Eigenverantwortung die Lawinenhundeführer Mosleitner, Kumhart und Winkler aus, es wurden dank unserer Suchhunde 8 Leichen geborgen. Der SV konnte an dieser weltweit aktualisierten Suche nicht vorbei, alle 3 Hundeführer wurden mit dem goldenen SV-Sportabzeichen bedacht! Weitere Erfolge der von uns gegründeten Lawinen- und Suchhundestaffel Salzburg schlossen sich an. Bis heute ist es dabei geblieben: unsere Staffeln sind tonangebend. Nach einer schmerzlichen Schlappe einer SV-Staffel aus München verbot der SV Augsburg jeglichen Umgang mit den Mannen der ÖHU – auch eine Lösung. Um nicht kopflastig zu werden, brauchten wir ein zweites Standbein, dabei half die dominante Rolle der Pudelzucht in Österreich. In Deutschland gab es eine ähnliche Situation, diese wurde genutzt, der Kontakt mit dem Allgemeinen Deutschen Pudelclub unter der Führung von Alfred Hill, Essen, wurde hergestellt, später folgte noch der Mittelrheinische Pudelclub, Wiesbaden, unter der Regie von Josef Klee. Es folgten bis heute andauernde Freundschaften mit zahllosen Ausstellungen in Hamburg, Wiesbaden, Würzburg, Berlin, Bremerhaven, München, Nürnberg usw.. Nicht nur der Pudel als Modehund war in Deutschland tonangebend, der bodenständige Dackel war stets und immer, und dies ganz besonders in Bayern, der Hund schlechthin. Das weltberühmte Dackeldorf Gergweis in Niederbayern hat unter der Führung von Kathi Dorfmeister und Fam. Fürst dem VDH bzw. dem Deutschen Teckelclub das Fürchten gelehrt. Es entstand eine fast weltumspannende Dachorganisation mit 50`000 Mitgliedern, eine Weltsiegerschau für Dackel mit 1`650 Exponaten war die Antwort auf die Anmassungen des VDHs. Wir kamen uns näher, machten gemeinsame Sache, 1971 gründeten wir die EHU – Europäische Hundesport-Union, diese Allianz hält bis heute bestens.

Grösster Gegenverband zur FCI in Europa Grösster verbandsoffener Dachverband für Hundeliebhaber und Züchter in Europa

Zwischenzeitlich stellte sich die Zusammenarbeit mit Skandinavien zunehmend als unrealistisch heraus, und nach dem Ableben von Kapitän Strand erlosch auch die IDU Oslo.

Allerdings gab es noch eine Möglichkeit international angeschlossen zu werden. Seit 1908 bestand in Brüssel die UCI – Union Canine Internationale. In Deutschland war die UCI durch VDRG – Erwin Sauer, Hamburg – vertreten. Kurzum, 1959 wurde die ÖHU Mitglied der UCI, Brüssel. Bereits 1960 wurde ich bei der Generalversammlung in Frankfurt zum Generalsekretär und Kassier gewählt. Zuerst betrieb ich die Eintragung im Belg. Justizministerium. Damit war nicht wie vielfach angenommen die FCI, sondern die UCI die erste anerkannte kynologische Organisation in Brüssel! Zwischen 1960 und 1965 gab es nicht nur den Präsidenten Garrigoux in Paris und den Generalsekretär Winkler in Salzburg. Es bildete sich die Achse Hamburg Wien, die Herren Sauer und Wittmann liessen nichts unversucht, die Führung zu übernehmen. Als einzig überlebender dieser Sturm- und Drangzeit stelle ich rückblickend fest, damit begann die Atomisierung der UCI Brüssel, und zugleich war die bis dahin starke Opposition zur FCI erheblich geschwächt. Die ÖHU konnte auf derlei Intrigantenstadel gerne verzichten und gründete 1971 in Salzburg die Europäische Hundesport-Union. An der Gründung nahmen Vertreter von Deutschland, Hans und Reserl Fürst, von Italien Karl Lackner, Bozen, und von der Schweiz Ernst Hauser teil. Damit war die EHU durch vier Länder gegründet. Dies war eine gute Entscheidung, denn die UCI Brüssel ist heute nur mehr ein untergeordneter Verein in Wiesbaden,

Grösster Gegenverband zur FCI in Europa
UCI – Wiesbaden Gründer Josef Klee

dazu kommt noch die UCI in Paris, Essen, Wien etc. Alles unbedeutende Randerscheinungen. Deshalb auch der ständige Hinweis, die Beteiligung an deren Veranstaltungen stehen ausserhalb unserer Patronanz!

Keine zuverlässigen Angaben vorliegend Union Cynologique Internationale

Dieser Status ist bis heute gültig, dazu kam der Landesverband in Ungarn. Soweit die Ausführungen über die Urgeschichte der ÖHU und EHU. Nur wer die Vergangenheit kennt, kann die Gegenwart richtig einschätzen. Wo Menschen Ziele verfolgen, gibt es verschiedene Meinungen.

Meine im Telegrammstil abgefasste Reprise von der Gründerzeit bis zu Gegenwart möchte ich abschliessen und dem Allroundfunktionär Adolf Hagn die Feder übergeben.

Die Zucht

Eigentlich hatten wir bisher nichts anderes als Ahnentafeln des ÖSV oder SV Augsburg gesehen, letztere glichen mehr der alten Wochenzeitschrift «Gartenlaube»! Unsere Erstausgabe wurde ähnlich gestaltet. Zukunft hatte es nicht, denn zu viele Details waren reformbedürftig. Schon das Format war ganz unmöglich, mit allen Zutaten wie Impfpass, HD-Befunde, Prüfungseintragungen, Ausstellungsergebnisse usw. haben das Volumen einer Aktentasche.

Die Neuauflage wurde der Neuzeit angepasst, musste auch strapazfähig und handlich sein. Dabei kam die Struktur der ÖHU zum Tragen, wir führen keine Spezialvereine mit der Primesse, selbst Ahnentafeln auszustellen. Es gibt nur eine Ahnentafel, blau für die Rüden, rosa für die Hündinnen, ohne Unterschied der Rasse. Die Mitgliedsvereine betreuen ihre Züchter, reichen die Würfe beim Zuchtbuchamt ein, die Ahnentafeln gehen den umgekehrten Weg. Die rationellste Vorgangsweise, auch die billigste, es entfällt jede Zweigleisigkeit. Wie gut und komfortabel unsere Ahnentafel ist, wird dadurch bestätigt, dass unzählige Vereine in Deutschland Kopien auflegten.

Das Zuchtbuch führte anfangs Adolf Hagn, räumlich sehr beschränkt, Büroeinrichtung mehr als dürftig, Eintragungszahl sehr schwach. Der Bestand unserer Gebrauchshunde stammte noch aus der Zeit vorher, also vom ÖSV. Doch langsam fand die ÖHU auch bei einzelnen Züchtern Anklang und Vertrauen. Die Auflage eines Zuchtbuches war noch nicht gegeben, erst ab 1959 wurde ein solches aufgelegt. Das Zuchtbuch ist überhaupt das Um und Auf eines kynologischen Dachverbandes, denn beim Kynologischen Kongress 1933 in Monaco wurde festgeschrieben, erst durch den Nachweis von drei Generationen ist ein Hund als Rassehund ausgewiesen! Danach halten sich die grössten und zuchtbuchstärksten Verbände der Welt, der englische und amerikanische Kennel Club, beide Verbände sind nicht Vollmitglieder der FCI. Der amerikanische Kennel Club bezog auch das ÖHU Zuchtbuch gegen Bezahlung. Somit ist das jährlich erscheinende Zuchtbuch das Herzstück, seit Jahren erfolgt auch der Austausch mit dem ÖKV Zuchtbuch. Dies war Gegenstand einer Solidaritätserklärung zwischen dem ÖKV Präsidenten Herrn Reisinger und der ÖHU am 1.7.86 in Wien. Nicht einsam, gemeinsam gehört das Zuchtgeschehen in Österreich aufgezeichnet und kontrolliert. Ständige Gerichtsberichte in der Tageszeitung zeigen doch auf, es gibt in Österreich eine Mafia mit Handel von ominösen Hunden, ausgestattet mit im Familienbetrieb gefertigten Ahnentafeln! Der Umschlagplatz sind vorwiegend Zoohandlungen. Ein Gag wäre noch, Winterschlussverkauf von Rassehunden mit rosaroten Ahnentafeln!

Potentielle Käufer sind daher gut beraten, nur beim Züchter zu kaufen. Von 1959 bis 1976 gab es eine kontinuierliche Zuwachsrate bis 5064 Eintragungen. Leider ging es ab dieser Zeit ebenso wieder bergab, bei 3000 Eintragungen per anno hat es sich eingependelt. Die Gründe dafür sind vielschichtig, eine grosse Rolle spielen dabei auch die Importe aus den Oststaaten. Auch die allgemeine Rezession ist nicht zu übersehen. War die ÖHU anfangs bei den Pudeleintragungen (1800) dominant, sind es derzeit die Eintragungen bei den Rottweilern und den Yorkshire Terriern.

Nahtlos wurde 1982 das Zuchtbuch Max Heine überantwortet ebenso gewissenhaft und exakt wie vorher durch Adolf Hagn geführt. Gesamteintragungen bis 1993 exakt 104.370, dies dürfte ausreichen um jedermann klarzumachen, die ÖHU ist ein massgeblicher Faktor in der österreichischen Kynologie! Über unseren eigenen Wirkungsbereich hinaus fühlten wir uns auch dahingehend verpflichtet, sogenannte siebte Welpen von ÖKV-Züchtern nachträglich in unser Zuchtbuch zu übernehmen. Wir sind keine Beerdigungsinstitution von Welpen, dies haben andere Verbände übernommen! Auch fehlen uns dazu die begnadeten Zuchtwarte, welche aus dem Stehgreif klar erkennen, wer ist der Siebte und welcher hat ohnehin keine Zukunft – also ausgemerzt.

Wie segensreich und lebensrettend Zuchtbucheintragungen sein können, belegt folgender Artikel im Wiener Kurier vom 6. Dezember 1972.

Ein Stammbaum für alle sieben Welpen

Wien: Der Kampf um das siebte Dobermannbaby ist nun endgültig entschieden: Während der Hundebesitzer Lukas Keusch Dienstag das offizielle Ausschlussschreiben vom Dobermann-Club erhielt, indem es heisst, er sei wegen «groben Verstosses gegen die Clubleitung oder wegen Schädigung des Ansehens oder der Interessen des Clubs» ausgeschlossen worden, erklärte sich die Österreichische Hundesport Union spontan bereit, die sieben Dobermann-Welpen mit Stammbaum zu versehen:

«Es ist ein schöner, kräftiger, ausgeglichener Wurf, der es verdient hätte, beim Dobermann-Club Gnade zu finden», sagt der Präsident der Schutzhundestaffel von der Hundesport Union, Schmidt, nachdem er den Wurf besichtigt hatte. «Es wäre sehr bedauerlich gewesen, wenn einer der Welpen aufgrund der Zuchtbestimmungen des Dobermann-Clubs hätte sterben müssen. Die Ausstellung eines Stammbaumes ist voll und ganz berechtigt.»

Die Tatsache, dass junge Hunde wegen Zuchtbestimmungen getötet werden müssen, sei vor zehn Jahren der Grund gewesen, dass einige Hundezüchter der Österreichischen Hundesport Union beigetreten sind.

«Wir merzen keine wertvollen Hunde aus. In England, dem klassischen Land der Hundezucht, werden Hunde mit besonders starkem Wurf sogar rühmend herausgehoben.»

Zum Ausschluss des Hundezüchters Lukas Keusch aus dem Dobermann-Club erklärt der Leiter des Tierschutzhauses, Dr. Mikulics: «Das ist eine Willkür und Gemeinheit. Lukas Keusch ist ein guter Hundezüchter. Wenn man jeden aus dem Club ausschliessen würde, der einem Hund einen Klaps gibt, müsste man sämtliche Hundeabrichter hinauswerfen.»

Dr. Mikulics erzählt weiters aus seiner langjährigen Praxis: Ein Stammbaum ist noch lange keine Gewähr für einen guten Hund. Vor einiger Zeit verkaufte Prof. Dr. Bodingbauer einen Dobermann mit Stammbaum um öS 4.000.–. Der Hundebesitzer kann den Hund weder zur Zucht verwenden noch mit ihm an Ausstellungen teilnehmen, da dem Hund zwei Zähne fehlen.

Wie einsichtsvoll die ÖHU in Sachen Zucht agiert, ist die Anerkennung des weissen Schäferhundes. Dieser Farbschlag firmiert nicht wie jetzt dargestellt als Kanadischer Schäferhund, schon vor Jahrzehnten gab es diese Variante, besonders in Frankreich. Ebenso der sogenannte Altdeutsche Schäferhund, mit Lang- oder Langstockhaar. Auch dieser Typ war der ursächliche Herdenhund in Deutschland. Die Typisierung von allen was sich Schäferhund nennt, erfolgte lt. FCI-Zuchtausschuss durch den Schäferhundeverein Augsburg. Damit war Weiss und Langstockhaar begraben. Wieder eine Entscheidung die sich klar gegen den Hund richtet, damit wird der Hund Beute seines Dachverbandes! Solche Beschlüsse sollten mehr mit Herz als mit Hirn vorgenommen werden. Wieder ein Beweis mehr, wie wichtig unsere Einflussnahme ist, unzählige Hunde können dadurch als Rassehund leben, ansonsten würde diese als Fehlfarbe und unerwünschte Haarart den antiquierten Bestimmungen zum Opfer fallen.

Besonders verdienstvolle Züchter in der ÖHU

Aschenbrenner ErnstKniewasser PeterReiter Maria
Auerspreng LillyKukowitsch MargitReithofer Lise
Besdicek FranzKopecky WalterReinhofer Irene
Bölkel MariaKornfeld MargretReisinger Emil
Bognar GertrudeKroha GertrudeSaas Peter und Barbara
Brettl AngelaLang Rudolf, Mag. Prof.Satzinger Frieda
Brunner AnnemarieLechner HermineSteffler Hermine
Christian GertrudeLechner RudolfSteinwender Gottfried
Drost GertrudeLehner ElisabethStöckl Peter
Dvorak MargitLinzbauer MariaSpillmann Hilde
Eisenführer FranzLorber HildegardSchinagl Ernst
Fahringer IrmgardMader WernerSchmeykal Brigitte
Fasching GeorgMatysczuk KarolineSchmid Ursl
Fellner ErnaMayrhofer EduardSchmidt Helga
Fohler EdithMeschkowsky JörgSchoppitsch Edith
Forster HertaMösslachner EvaSchroll Alma
Furrer Rita (CH)Molkersdorfer TrudeUllrich Franz
Von Geyer AnnyMosleitner AntonUllrich Walter
Glaninger RomanMuckenhuber FranzWagner Otto
Greisberger (Dorn) FinaNetroval EvaWeichselbaum Elfi
Haberl ErichNöbauer FranzWeinknecht Trude
Handl FrtzÖllinger JohannWindischbauer Heinrich
Hartl RomanPala OdoWinkler Susanne
Hirsch Josef und MariaPillwatsch EfriedeWirth Rolf (CH)
Hofer OlgaPitters GeorgZanasch Ruth
Hoffmann MathildeProssinger HubertZapletal Heinz
Hinterleitner FranzPruzina BrigitteZehethofer Otto
Huf MelitaQuittner RellyZurkirch Trudy
Junglehner HenrietteRadlon Erna und YvonneZwinz Ferdinand
Kaiser HerlindeRebel MartaStand Ende 1993

Ausstellungswesen

Damit tat sich ein neues Kapitel auf, keine Erfahrung, kein Richterkollegium, keine Kontakte zu Sponsoren, lediglich der Mut zur Realisierung stand Pate. Begonnen musste von vorne werden. Also Ausbildung von Richtern, als Aussteller lagen Erfahrungswerte vor bei einigen Anwärtern, auch Anschauungsunterricht bei der Konkurrenz nahmen wir. Dort wurde sichtbar, was in unser geplantes Schema passte und was nicht. Der Unterschied lag besonders darin, eine Ausstellung mit fast kasernierten Ausstellern und Hunden, dies ist nicht ideal, auch gehören Hundeführer und Hund zusammen, die Beisserei in und um die Boxen ist für die Zuschauer keine Werbung. Nenngeld, Eintrittsgebühr, Boxenmiete etc. sollen nicht nur als Einnahmequelle für den Veranstalter angesehen werden. Jeder Verein der ÖHU hatte defacto die Möglichkeit Ausstellungen auszurichten. Der Veranstalter hatte keine Gebühr zu entrichten und steht im Soll und Haben alleine da. Dieses System ist sinnvoll, sonst würde nicht Fritz Rosenfeld mit dem CPVW und Armin Hackl mit dem Oö. Rassehundeverein periodisch grössere Ausstellungen durchführen. Der Niederösterreichische Rassehundeclub, Anni von Geyer und Inge Slavicek, begannen 1959 mit permanenten Schauen, bestens gefördert vom BM. Dr. Thorwestern in Krems, die dortigen Begrüssungsabende bleiben unvergesslich. Ein ganz besonderes Risiko war in Wien die internationale Ausstellung am 13.4.1969 in der Wiener Stadthalle. Kein Veranstalter in Österreich wagte sich heran, waren doch die Regien gigantisch für diese Zeit. Saalmiete öS 80.000.–, für einen Tag, inbegriffen Personal. Wir machten einen anderen Vertragsvorschlag, keine Hallenmiete und die gesamten Einnahmen verbleiben dem Hausherrn. Unsere Mitglieder bzw. die Ausstellungsbesucher in Raume Wien konnten nicht annähernd die Kasse füllen. Doch ein wesentlicher Faktor war einzurechnen, vom anderen Lager wollte niemand das Requiem der ÖHU in der Stadthalle verabsäumen. In hellen Scharen kamen sie angerannt, bewaffnet mit Sonnenbrille, um möglichst nicht erkannt zu werden, war doch Bürgermeister Marek der Schirmherr, dieser fühlte sich als Hundebesitzer sogar sehr wohl unter uns. Fazit: kein Fiasko, Einnahmen exakt öS 92.000.–, die ÖHU hatte eine repräsentative Ausstellungshalle und die anderen Spesen. Als Dissident wird man eben zu solchen Streichen gezwungen.

Die Nennzahl schwankte sehr stark in Bezug der Streuung der Rassen wie auch nach geographischen Gesichtspunkten des Ortes der Veranstaltung. Gehen wir davon aus, am Kontinent waren wir gut vertreten, besonders in Deutschland, Schweiz, Belgien, Dänemark, Italien, Holland und Ungarn. Die ÖHU beschränkte sich auf jährlich nur einige Termine, jedoch mit beachtlichen Erfolgen. Europasiegerschau der EHU in Salzburg (Kennel Club) mit 943 registrierten Exponaten, davon 130 Deutsche Schäferhunde, allein vom Zwinger «Druiden – Ernst Schinagl» 35 Hunde! Dieser Erfolg vom 19.5.1974 wiederholte sich am 20.4.1975 in Unterwaltersdorf bei der ersten Doggen Spezialschau des Österr. Doggenclubs unter Obmann Kurt Steinach mit 114 Doggen aller Farbschläge! Diese Zahlen liessen aufhorchen, auch die Rottweiler lagen sehr gut, z.B. mit 72 Meldungen am 22.4.1990 in Graz-GAV. Dies gilt als besonderer Nachweis dafür, dass die ÖHU mit etwa der doppelten Eintragungszahl gegenüber dem ÖKV aufwarten konnte. Generell sei dazu auch vermerkt, die ÖHU hatte stets einen Überhang an Gebrauchshunderassen gegenüber dem Ausland, das spricht dafür, die ÖHU ist auch am Sektor Hundesport in Reinkultur führend. Der Zucht- und Prüfungsverband Wien (ZPVW), Obmann Fritz Rosenfeld, liegt an der Spitze mit der Zahl an Ausstellungen, auch war der ZPVW der Traumgrenze von 1000 Hunden am nächsten. Dies wäre die obere Grenze, wo Regie, Durchführung und Zeitplan noch überschaubar bleiben. Umgelegt auf die Einnahmen kann dies noch von freiwilligen Helfern und Mitgliedern besorgt werden. Hunde der Jüngstenklasse können nach der Bewertung den Schauplatz verlassen. Aussteller aus weiter Ferne müssten nicht unbedingt bis zum Schluss hingehalten werden, wenn deren Beurteilung mit der Siegerehrung nicht im Zusammenhang steht. Als gültigen Standard führen wir jenen des Abstammungslandes, also für den Deutschen Schäferhund Deutschland – SV, für den Dackel den IDG-Gergweis, für den Bobtail den englischen Kennel Club London usw.. Einer Modernisierung treten wir entschieden entgegen. – König im Ring ist der Rassehund im gepflegten Urzustand. Es gibt keinen Sonderpreis für die meistversprühte Kreide, die abstrakteste Pudelfrisur, das teuerste Öl oder die meisten in der Vorführung zurückgelegten Kilometer, entweder gut für den Kommerz oder eine Fabel des Ausstellers, keinesfalls gut für den Hund.

Hundeausstellungen sind keine Modenschau, auch keine Gebissschauen, nur zum Teil bedingt. Das gesamte Erscheinungsbild ist zu beurteilen, Haarkleid, Stand, Bewegung, Wesen, Adel usw. werden viel zu wenig betrachtet, daran liesse sich sehr bald eine klare Selektionierung vornehmen. Die Ausstellungsordnung ist für alle Beteiligten bindend, niemand kann sich in Eigenregie darüber hinweg setzen. Nur zufriedene und fachlich aufgeklärte Aussteller kommen wieder.

Bewertungsnoten wie Anwartschaften für nationale und internationale Titel werden nach geltenden Bestimmungen vergeben. Phantomtitel wie «Goldener Lorbeer» führen wir nicht, ebenso keine Babychampion. Mit derlei Mätzchen stellt sich der Veranstalter ausserhalb der klassischen Kynologie! Auch ständige Reformen lehnen wir ab, damit würden Aussteller, Veranstalter, Richter und Administration verunsichert. Reformer wollen sich meist nur gerne hören ohne ausreichenden fachlichen Hintergrund. Der Zuchtrichter soll und muss das Idealbild seines Exponates klar vor Augen haben, wenn nicht, ist die Befragung eines erfahrenen Richters einem zu schnell gefassten Fehlurteil vorzuziehen. Augenmass ist gut, Stockmass ist besser, dies auch für mittlere Rassen. Der Katalog gehört ebenfalls zum Richter. Vor vielen Jahren war dies bei anderen RH-Schauen verpönt, es sollte damit eine eventuelle Schiebung verhindert werden, der Richter könnte, listig genug, Aussteller, wenn nicht gar den Züchter herauslesen können. Vereinsmeier müssen wohl solche Bestimmungen festgenagelt haben? Passt zum Charakter der allein Anerkannten!

Eine weitere Frage ist noch offen, wenn Aussteller das Meldegeld bei der ÖKV-Veranstaltung in voller Länge entrichten, würden diese rechtlich gesehen auch Anspruch auf eine reguläre Bewertung und ev. Anwartschaften haben, weit gefehlt. Geld stinkt nicht, also kassiert man auch bei unseren Mitgliedern ab, ohne Gegenleistung!

Ausstellungen sind der sichtbare Nachweis über Erfolg und Misserfolg der gewissenhaften Züchter, bzw. der vorgeführten Exponate. Die Standards der einzelnen Rassen sind im Wandel der Jahrzehnte verbessert worden. Augenmass ist jedoch angebracht, Verzwergungsformen gehören ebenso abgelehnt wie die extrem abfallende Hinterhand der Deutschen Schäferhunde. Ohne fundiertes Wissen wird kein Züchter über die Runden kommen. Deshalb wäre zu empfehlen, das Fachbuch «die Beurteilung des Hundes» von Prof. DDr. Hauck, «Das Brevier neuzeitlicher Hundezucht» von Hans Räber, Verlag Paul Haupt, Bern und Stuttgart, ganz besonders lehrreich, «Kleine Kynologie» von Prof. Wegener, Terraverlag, Konstanz. Dieser Autor schrieb sein Werk nicht im Auftrag von FCI-Verbänden oder sonstigen Sponsoren, rein auf wissenschaftlicher und sachlicher Basis entstand dieser Bestseller. Ansonsten wäre auf Seite 131 nicht vermerkt: «Deutsche Vereine sind im VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen / FCI, Sitz Dortmund) und in der EHU Europäischen Hundesport Union – IRJGV.

Wer die Rassehundezucht dem Zufall überlässt, der ist bereits verlassen. Darüber hinaus sind sehr gute Video Filme greifbar, aber Vorsicht, viele sind mehr Propaganda für den SV-Augsburg oder andere Organisationen!

Der Richterbericht ist in allgemein verständlicher Sprache abzufassen, der Aussteller soll daraus ohne Lateinkenntnisse den kynologischen Wert seines Exponates herauslesen können, dafür bezahlt er letztlich auch. Maximal sollen einem Richter nicht mehr als 40 Hunde zugewiesen werden, eigene bleiben natürlich Zuhause. Der Richteranwärter fungiert selbständig und nicht als Souffleur oder Ratgeber.

Wenn die ÖHU 40 Hunde als Regel ansetzt, erscheint die neue Messlatte der FCI grotesk. Dort wären 80 Hunde mit Bericht und 150 ohne Bericht einem Zuchtrichter zuzumuten. Nach Adam Riese ergibt dies eine Beschäftigungsdauer von 3 Minuten, abzuziehen wäre noch die Zeit für «Guten Morgen» und «Guten Tag» und evt. ein Dankeswort an den Aussteller. Exakt bleiben 2 Minuten für eine Nenngebühr um öS 450.– für den Hund übrig. Auch Hellseher können da nicht anatomische Beschaffenheit, Bewegungsrhythmus, Pflege- und Futterzustand wie Haarkleid und Gesamterscheinung beschreiben. Kopf, Augen und Gebiss sind in der Fussnote erwähnt!

Die Zahl der Ausstellungen per anno halten wir dem Sinn und Zweck angepasst. Es gibt viele Hundefreunde und Züchter, welche sich auf sporadische Auftritte beschränken, eine Grundbewertung ist für die Zucht erforderlich. Es kann auch zum Freizeithobby werden, sehr zu begrüssen, hier manifestiert sich eben der Titel Hundesport.

Das Bundesgebiet reicht manchen nicht aus, besonders gefragt sind Schauen in Deutschland, Schweiz, Italien und Ungarn.

Die Magyar Kutyasport Unio – MKU, Sitz H-1194 Budapest, Pozsony u. 51/A, Tel. 280-4063, feierte bei der 1. Ausstellung mit 680 Hunden einen sehr guten Einstand in der EHU. Frau M. Harkanyi wird sich über jede Kontaktnahme freuen. Eingeplant ist auch der Einsatz von Richtern aus den Oststaaten und der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik. Diese Menschen gehören nicht nur aus den politischen Drangsalen erlöst, auch im Hundesport stehen wir denen volle Freiheit und Entfaltung zu. Gedankenaustausch über die Grenzen belebt die Szenerie.

Hundeausstellungen in Regionen rund um den Äquator halten wir nicht nur für sinn- und zwecklos, lange Flugreisen wären nur den «Fliegenden Hunden» und reisewütigen Funktionären zu empfehlen. Wie heisst es doch so schön – bleib im Land und nähre dich redlich.

Jagdgebrauchshundewesen

Die Absicht oder der Wunsch, dass die ÖHU auch am Sektor Jagdhundewesen Fuss fassen sollte, ist so alt wie die ÖHU selbst. Es bedurfte jedoch einer Meinungsbildung, zumal wir nur sporadisch von der Arbeit der Jagdgebrauchshunde erfuhren, meist durch die Presse, seltener durch eigene Beobachtungen.

An einem Geschehen konnten wir nicht tatenlos vorbei, es ging um Hunde, mehr noch aber um Katzen. Jagdterrier wurden in einem Revier im Himmelreich bei Salzburg, wie sinnvoll eigentlich, zum Zwecke des Scharfmachens auf Katzen gehetzt, denen am Beim zwecks Verhinderung der Flucht Holzstücke gebunden wurden. Dies war und ist für uns praktizierte Tierquälerei und lässt sich durch keine Prüfungsordnung decken. Abgerundet wird diese Denkweise noch durch die wohl überlegte Darstellung im Standardwerk «Der ferme Jäger als Jagdhundeführer», S. 78, Ausgabe 1971 im Hubertus Verlag, Autor Meisterführer Georg Stühlinger.

Der Totengräber

Die grösste aller Untugenden, die ein Jagdhund haben kann, ist das Totengraben. Dies besteht darin, dass der Hund, der nach dem Schuss weggeschickt wird, um das Stück Niederwild zu bringen, dieses nicht bringt, sondern in der Waldstreu oder Ackerfurche usw. vergräbt.

Ein solcher Hund scharrt mit den Vorderläufen ein Loch in den Boden, legt das Wild in diese Grube und verdeckt es unter Zuhilfenahme der Nase mit Erde bzw. Streu. Am leer zurückkommenden Hund erkennt man, dass er das zu bringende Wild eingegraben hat, daran, dass seine Nase erdig ist.

Der Drang tote Tiere einzugraben, ist darauf zurückzuführen, dass die Urahnen, besonders der Wolf und der Schakal, die natürlich keine Futterschüssel kannten, gezwungen waren, sich ihr Futter durch Reissen verschiedener Tiere zu beschaffen und Teile grösserer Beutetiere für den späteren Bedarf vergruben. Ein Totengräber ist von seiner Untugend nicht zu heilen. Man tut am besten daran, einen solchen Hund an einen Nichtjäger zu verschenken oder zu erschiessen.

Die Hundefreundschaft dieses Meisterprüfers geht soweit, der Jagdhund habe nach Auffinden des erlegten Stückes keinen Anspruch darauf. Hier irrt der Meisterführer, der Hund ist ein Raubtier, welches von der Beute lebt, wonach er instinktiv bei seiner Nahrungsversorgung handelt, in diesem Fall ist der Selbsterhaltungstrieb grösser als der mangelhaft beigebrachte Gehorsam. Wenn noch dazu ein psychisch vollkommen gesunder Hund Totengräber genannt wird, ist dies wohl ein Fehlverhalten des Autors. Möglich dass wir diesen Weidmann nicht verstehen?

Erwähnenswert auch Seite 14, Monopolstellung in Reinkultur, ein Poet soll oder muss sich an die Wahrheit halten, die ÖHU bestand damals schon 17 Jahre, dies wussten alle.

FCI Geschäftstelle in Österreich «Österreichischer Kynologenverband ÖKV/FCI»

Der Österreichische Kynologenverband (ÖKV) in Wien ist die Dachorganisation für alles das, was mit der österreichischen Reinzucht von Hunden (Jagdhunde und Nichtjagdhunde) in Zusammenhang steht.

Ihm allein obliegt die Veranstaltung internationaler Hunde-Schönheitskonkurrenzen in Österreich, der Vorschlag internationaler Titel (CACIB und CACIT), und er ernennt über Vorschlag der Rasseclubs die Formwertrichter. Ihm angeschlossen ist das Österreichische Hundezuchtbuch (ÖHZB), das die Eintragung der rasserein gezüchteten Hunde durchführt. Die österreichische Hundeforschungsstelle (ÖHFS) untersteht dem ÖKV, der auch die österreichische Ausstellungsordnung bestimmt.

Der von der ÖHU vorgegebene Text wurde in der Jagdzeitschrift «St. Hubertus», Beilage «Der Jagdhund», Jahrgang XXIV, Heft 6, Juni 1973 wie folgt ausgewiesen.

Berichtigung

Betrifft: Georg Stühlingers «Der ferme Jäger als Jagdhundeführer», Leseprobe Heft 2/1973 «Der Jagdhund».

Unwahr ist, dass nur der österreichische Kynologenverband als Dachorganisation für Hundezuchtverband anzusehen ist und allein Hundeausstellungen abhält, Preisrichter ernennt und CACIB und CACIT vergibt.

Wahr ist vielmehr, dass dies auch andere Dachorganisationen tun können! Darunter auch die Österreichische Hundesport Union!

Damit wurde bundesweit allen Jägern, Jagdhundeverbänden und Behörden aufgezeigt, es gibt kein Monopol.

Dessen unbeschadet war von einer Meinungsänderung nicht überall ein positives Echo zu vernehmen. Besonders angesprochen fühlte sich jedoch der Kurzhaarclub! Es fand eine Versammlung bezüglich eines Übertritts zur EHU statt. Das Votum verlief sehr eng für den Weiterverbleib beim Jagdgebrauchshundeverband. In den Vorgesprächen machte uns jedoch die Anfrage stutzig, ob die ÖHU bereit wäre, einige gute Zuchthündinnen gratis zur Verfügung zu stellen? Wurde aber abgelehnt, Schlossbesitzer, Jagdherrn und Weingrosshändler können wohl selbst Jagdhunde kaufen und auch ohne Subvention durchbringen. Zuspruch fanden wir bei einigen Tierärzten und Funktionären, diese teilten vollauf unsere liberale Auffassung, der Grossteil jedoch huldigte weiter der Feudalära.

Das Zuchtbuch wurde beansprucht, Zwingernamen wurden auf Kinder von ÖJGV-Funktionären geschützt und Würfe eingetragen. Die Apartheidspolitik funktionierte trotz Androhung von Repressalien nicht zufriedenstellend. Erschwert wird unser Bemühen durch das Verhalten der Behörden, das Landesjagdgesetz unterliegt der jeweiligen Landesregierung.

Fazit: Jede Eingabe um Gewährung von vorgesehenen Subventionen wird dahingehend beschieden: «Um Ihren Antrag um Entschädigung aus dem Hundewesen positiv erledigen zu können, ersuchen wir Sie um Nachweisung der Eintragung in das Zuchtbuch des ÖKV.» Siehe Bescheid des OÖ. LJGV. Linz am 19. Juni 1991.

Ein Lichtblick dagegen ist der angeschlossene Bescheid des Amtes der Burgenländischen Landesregierung vom 17. April 1989.

Inhalt vom SYC abgekürzt:

Bezugnehmend auf Ihre Eingabe vom 30.11.1983 wird mitgeteilt, dass im Laufe des Jahres 1984 eine Änderung der Verordnung, über den Nachweis der Brauchbarkeit von Jagdhunden, wie auch die Neuerstellung einer Prüfungsordnung für die Brauchbarkeitsprüfung durch den Burgenländischen Landesjagdverband – diese Prüfungsordnung bedarf der Genehmigung der Landesregierung – vorgesehen ist.

Im Zuge dieser Verfahren wird die Zulassung von Jagdhunden zur Brauchbarkeitsprüfung mit von der Österreichischen Hundesport Union ausgestellten Abstammungsnachweisen geprüft werden.

Es blieb leider beim Lichtblick, wie bekannt, gibt es keinen Landeshauptmann Kery mehr, Mandatare kommen und gehen, die ÖHU bleibt bestehen! Unsere Zukunft liegt darin, besonders in Vorwahlzeiten die zuständigen Potentaten anzuschreiben. Obwohl Hunde keine Konsumenten oder gar Wähler sind, ist die Masse der Hundefreunde sehr wohl ein Gesprächspartner!

Es wäre verfehlt anzunehmen, nur von oben kommt der Druck, völlig falsch, Mitgliedsvereine des OJGVs wollen sich ganz besonders in der Aversion gegen die ÖHU profilieren, nur so können Verträge erstellt werden, welche allen Usancen des bürgerlichen Rechtsempfindens widersprechen. Der österr. Verein für grosse und kleine Münsterländer gibt auf Anfrage zwecks Anerkennung eines Hundes mit ÖHU-Ahnentafeln folgende Antwort zum besten!

Der Eigentümer des oben genannten Hundes verpflichtet sich:

  1. die Eintragungskosten für den oben genannten Hund in das österreichische Hundezuchtbuch (einschliesslich der Vereinsgebühren) zu tragen,
  2. oben genannten Hund bei den Prüfungen des Vereins zu führen oder führen zu lassen (mind. Anlagen-, Feld und Wasserprüfung),
  3. als ordentliches Mitglied dem Verein beizutreten und sich den Satzungen entsprechend zu verhalten,
  4. oben genannten Hund zum Zuchtwart und einem Formwertrichter für grosse und kleine Münsterländer zur Formbewertung vorzuführen,
  5. auf jeden Zuchteinsatz des oben genannten Hundes, auch bei anderen Organisationen, zu verzichten und an den ÖVMU bei Zuwiderhandlungen eine Konventionalstrafe in der Höhe von öS 10.000.– binnen 14 Tagen ab Vorschreibung zu entrichten,
  6. auf die Mitgliedschaft bei einem anderen, von der FCI nicht anerkannten Verein oder Verband zu verzichten,
  7. die Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung bei der Veräusserung des oben genannten Hundes auf den neuen Eigentümer zu übertragen,
  8. die Eintragung der Zuchtsperre in die Ahnentafel (Abstammungsnachweis) durch den ÖVMU durchführen zu lassen. Die Clubgebühr für die Eintragung beträgt derzeit noch öS 1.000.–.

Dies ist kein Vertrag unter Hundefreunden oder Weidmännern, nein, das ist mehr, man könnte es Enteignung und Erpressung nennen. Nicht genug, zusätzlich gibt es noch eine Durchführungsbestimmung, sprich Vorbedingung.

Vorbedingung ist Ihre Mitgliedschaft und die Unterfertigung des …Vertrages. Geld spielt kaum eine Rolle, schon gar nicht das anderer, der Antragsteller soll doch für seine Dummheit richtig zur Kasse gebeten werden. Vergleichbar dazu, die ÖHU anerkennt jede FCI- und ÖKV-Ahnentafel gratis und franko. Dessen ungeachtet wurden die Aktionen in Richtung Gründung von eigenen Jagdhundevereinen fortgesetzt und auch realisiert.

Am 13. April 1980 konsultierte sich im Gasthof Grabmeyr, Grieskirchen, der oberösterreichische Jagdhundeverband – Ortsgruppe Grieskirchen. Obmann wurde der altgediente Jagdgebrauchshunderichter der ÖJGV Manfred Hagn. Die Vorstandsmitglieder Alois Kogler, Karl Kronlachner, Heinrich Würzl, Romana Schiemer und Maria Hagn, sie leisteten vorbildliche Aufbauarbeit, unterstützt wurde die Crew noch von Vet.-Rat Dr. Mayerhofer, Tierarzt und Obmann des Engl. Langhaarclubs beim ÖKV. Alle waren erfahrene Fachleute, auch Richter, die Arbeit in Revier und auch die Zucht verlief sehr gut. Leider musste Herr Hagn am 31.12.1981 die Obmannsstelle aus gesundheitlichen Gründen an den Ing. Kurt Puntigam abgeben. Dieser war Mandatar einer Partei in Oberösterreich, dies bewirkte beim Landesjagdverband eine prof. Anerkennung der ÖHU-Ahnentafeln auf fünf Jahre.

Die Abrichtetätigkeit dieses Vereines machte auch die Besitzer von anderen Rassen aufmerksam und drängten auf eine Erweiterung des Vereinsgeschehens. Es wurde deshalb eine Umbenennung in Österr. Jagd- und Gebrauchshundeverband Grieskirchen unter der Leitung von Herrn Vorauer durchgeführt.

Am 19. September 1981 hat der Jagd- und Gebrauchshundeverein Ostariche zur Gründerversammlung in Waidhofen a.d. Taya, Gasthof Meyer. Als Vorstandsmitglieder wurden gewählt: Obmann Franz Nöbauer, Vize Josef Krapfenbauer, Karl Heinrich und Willibald Weinberger. Damit war eine neue Seite aufgeschlagen, schon am folgenden Tag wurde eine Feld- und Wasserprüfung mit 4 Settern und 4 Dt. Kurzhaar-Prüflingen ausgeführt. Als Richter fungierte Manfred Hagn, als Beirichter Josef Ecklmayr und Alois Kogler. Am 27. März 1982 begann auch unter Leitung von Willibald Weinberger ein Abrichtekurs für nichtjagende Gebrauchshunde. Dazu kamen noch periodisch angesetzte Feldtests für Vorstehhunde sowie Anlagenprüfungen.

Parallel dazu war Obmann Nöbauer stets und überall sehr umsichtig um den Aufbau, die Zucht von Münsterländern und Settern aller Varianten war respektabel, der Mitgliederzuwachs enorm. Die Platzfrage löste er auf dem eigenen Grundstück und die Kontakte zum Niederösterreichischen Landesjagdverband waren hoffnungsvoll. Für einen fachlich und rechtlich gut fundierten Schriftverkehr sorgte Karl Heinrich. Einsatz und Aufwand hätten sich die Anerkennung des Nö. Landesjagdverbandes verdient – aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Auf Dauer wurde die Vorstandsschaft mit dem Aufwind nicht fertig, so kam es, wie im menschlichen Zusammenleben üblich, zu besonders dem Hundesport innewohnenden Spannungen. Die Krise folgte 1990 mit dem Ergebnis, der ursprüngliche Verein ging in neue Hände, dazu kam noch, der Heeressportverein Horn bildete eine Sektion – Hundesport, damit war wohl vereinsrechtlich die Trennung vollzogen, geographisch und fachlich liegt alles wie bisher im Waldviertel. Mit Bescheid von 2.1.91 bestätigte das Bundesministerium für Inneres, ZI. Vr. 1286/90, die Nichtuntersagung der Vereinsausübung des «Jagd- und Gebrauchshundevereins Kamptal». Franz Nöbauer wurde wieder Obmann mit einem höheren Mitgliederstand als zuvor. Was zu tun bleibt, ist die Tatsache, nicht im Bittgang allerorts die behördliche Anerkennung zu erwirken, sondern ein Fachjurist muss für alle Österreicher zuständigen Parteien in Bewegung setzen. Nur die Legislative kann unser Recht erwirken.

Der Schweizerische Yorkshire Terrier Club (SYC) möchte sich für die Zustimmung zur Veröffentlichung dieser Chronik mit Nachdruck nochmals bei unserem Ehrenmitglied Walter Winkler, Kriminalinspektor i.R., den Verantwortlichen wie auch allen Beitragshelfern bedanken. Da sich hier nur um einen Auszug aus der ÖHU – Chronik handelt entschuldigen wir uns bei all denen, die nicht erwähnt sind. Die vollumfassende 84 Seiten lange Chronik können Sie direkt beim ÖHU Präsidium in Salzburg beziehen. rw


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