Kynofacts – Seite 2
Einmalige Sonderausgabe – März – 1997 Seite 2
Jetzt auch von den Medien bestätigt …!
Der Statutenverstoss
Seine Folgen für die Schweizerische Kynologische Gesellschaft (SKG)
Jahrelang hat der Geschäftsleitende Ausschuß durch das Gutheißen von «Gehaltszahlungen» an Eva Walliser gegen die SKG-Statuten verstoßen. Art. 28 regelt die Zusammensetzung des Zentralvorstandes. In Absatz 1 heißt es: «Der Zentralvorstand besteht aus höchstens 15 Mitgliedern. Die Amtsdauer beträgt drei Jahre. Wählbar sind in der Schweiz wohnhafte Mitglieder der Sektionen, die in keinem Arbeitsverhältnis zur SKG stehen».
Seit Jahren wird nun der Präsidentin des Arbeitsausschuß für Zuchtfragen und SHSB (Schweizerisches Hundestammbuch der SKG), Frau Eva Walliser, CH-3438 Lauperswil, ein Gehalt ausbezahlt, das teilweise bei der AHV abgerechnet worden ist. Frau Walliser arbeitete nach eigener Aussage ehrenamtlich während 3 bis 4 Tagen pro Woche auf der Geschäftsstelle der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG). Ihr bis Dezember 1996 ausbezahltes Gehalt setzte sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:
Basisgehalt Fr. 750.00
Tagesentschädigung pro Tag Fr. 250.00
Tagesentschädigung als AA-Präsidentin Fr. 140.00
Sitzungsgelder Fr. ???.00
Reisespesen Fr. ???.00
Auf Grund Ihrer eigenen Angaben
setzte sich die durchschnittliche monatliche Entschädigung
deshalb folgendermaßen zusammen:
Basisgehalt Fr. 750.00
Tagesentschädigungen (3.5 Tage pro Woche) Fr. 3’500.00
2 Tagesentschädigungen als AA-Präsidentin Fr. 280.00
Monatliche Entschädigung Fr. 4’530.00
Diese monatliche Entschädigung erhielt Frau Walliser für ein Ehrenamt (= unbesoldetes öffentliches Amt) und zudem in eindeutiger Mißachtung der Statutenbestimmungen. Zuzüglich der Spesen könnten ihre Jahresbezüge sogar mehr als Fr. 60’000.00 betragen haben!
Kynofacts bringt Fakten!
So darf auch hier nicht verschwiegen werden, daß bei der AHV lediglich das Grundgehalt von Fr. 750.00 abgerechnet wurde. Für Tagesentschädigungen, die durchschnittlich pro Monat Fr. 3700.00 betrugen, bezahlte man die Sozialabgaben nicht. Die noch offenen AHV-Beiträge müssen für die letzten fünf Jahre von der SKG noch nachbezahlt werden. Verwaltungskosten und Verzugszinsen eingerechnet, könnten im schlimmsten Fall der SKG amtliche Forderungen von Fr. 49’000.00 ins Haus stehen. Mit etwas Glück werden die ausstehenden Arbeitnehmerbeiträge (ca. 18’000.00) von Frau Walliser der SKG zurückbezahlt werden.
Kynofacts fragt:
- Hat der GLA (Geschäftsleitender Ausschuß) erkannt, daß diese Zahlungen statutenwidrig waren, als er im Dezember 1996 dieses Arbeitsverhältnis fristlos kündigte?
- Hat der GLA aus eigener Einsicht gehandelt oder mußte er gezwungen werden?
- Was ist von einem GLA zu halten, der langjährig bewußt gegen die Statuten verstoßen hat und dieses statutenwidrige Arbeitsverhältnis vor den SKG Mitgliedern und den ZV-Mitgliedern geheim hielt?
- Inwiefern kann es der GLA verantworten, daß für ausbezahlte Gehälter die Sozialausgaben nicht korrekt abgerechnet wurden?
Was gedenkt der GLA zu tun, um den Schaden der durch sein Handeln für die SKG entstanden ist wieder gut zu machen oder zumindest zu begrenzen?
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