Morgenröte in der Rassehundezucht!
Am 13. November 1987 wurde vom Europarat in Straßburg die Europäische Konvention zum Schutz der Heimtiere die «COUNCIL OF EUROPEAN CONVENTION FOR THE PROJEKTION OF PET ANIMALS» European Treaty Series Nr. 125 verabschiedet.
Nachdem die Präambel innerhalb von 10 Jahren keine Wirkung bei der FCI auslöste, wurde der Europarat 1997 neuerlich aktiv, es wurden die führenden Funktionäre der Standardkommission nach Straßburg geladen, um in unmißverständlicher Weise auf die Einhaltung der Konvention von 1987 zu verweisen. Es war ausschließlich die Fédération Cynologique Internationale vertreten (FCI), die Europäische Hundesport Union (EHU) wurde nicht geladen, da diese, ohne Rute im Fenster, die Regeln der biologisch korrekten Rassehundezucht einhält und auch nie gegen die vorgeschriebene Heimtierhaltung verstoßen hat. Der Begriff QUALZUCHT ist uns völlig fremd, und wurde uns erst vom anderen Lager näher gebracht.
Die EHU teilt dazu mit:
Die EHU und deren Mitgliedsverbände sehen sich einmal mehr in der geradlinigen und biologisch korrekten Zielsetzung der Zucht von diversen Rassehunden bestätigt. Nicht ein Modetrend oder entarteter Medienfaible sollen Hunderassen entstehen lassen, wie zuletzt der Film 101 Dalmatiner bewies, die Nachfrage stieg ungemein, ebenso die Ausfallquote von teils tauben und sehbehinderten Welpen. Erwähnenswert ist auch der BERGABSCHÄFERHUND, ausgewiesen in der Schäferhundeverein (SV) Zeitung 9/96. Damit hat sich der selbst zum Weltverband für Deutsche Schäferhunde ernannte SV weltweit blamiert, Wasser predigen und Wein trinken! Wer nimmt Rücksicht auf die armen Tiere, der Absatz ist wichtig! Dazu ist jedes Mittel recht.
Ein Aufschrei der Empörung von echten Hundefreunden rief die EU zum Einschreiten auf den Plan, -nachdem die zuständigen Gremien und Präsidenten der glorreichen FCI ausschließlich mit der Planung von Ausstellungen in den Zonen des Äquators und der Arktis befaßt sind, überall sonst in der Welt waren diese Herrschaften samt Gattinnen bereits auf Regimentsunkosten.
Das Diktat des EUROPARAT STRASSBURG erfaßt neben der allgemeinen Viehzucht auch die Hundezucht. Dies ist nicht nur eine leere Drohung, der 1. Schritt wurde schon gesetzt. Die Standardkommission der FCI wurde nach Straßburg zum Befehlsempfang geladen. Es ist vorgesehen, Rassen, welche eben von dieser Standardkommission geschaffen wurden, zu untersagen. Gemeint sind damit z.B. die Englische Bulldogge, der Mops, alle kurzschnauzigen Zwergrassen u.s.w., kurzum, jene Rassen, die kaum stehen, laufen und sich fortpflanzen können, auch jene, denen bei der geringsten Berührung die Augen aus dem Kopf fallen.
Damit ist die Hundezucht dort wo sie hingehört. Alles was sich nicht selbst fortpflanzen und auf freier Wildbahn erhalten kann, ist zu untersagen. So wie wir bereits das KUPIEREN in Frage stellten, zeigten wir uns auch sehr den obzitierten Rassen gegenüber reserviert.
Nicht nur der FCI Präsident und dessen Stellvertreter sind in die Schußlinie der Kritik geraten, auch das gesamte System der FCI kann als gescheitert betrachtet werden. Dies ist auch der klare Beweis dafür, die FCI hat nicht die Rassehundezucht gefördert, nein, ganz im Gegenteil, die lebensfähigen Rassen wurden gemäß Zuchtbestimmungen und Wichtigtuerei verstümmelt, – siehe Bergabschäferhund -, und zum Aussterben verurteilt. Namhafte Kynologen wie Prof. DDr. Hauck, Prof. Dr. Wilhelm Wegner und nicht zuletzt auch Nobelpreisträger Prof. Dr. Lorenz haben vor dieser Entwicklung seit Jahrzehnten gewarnt!
Die EHU und ÖHU machten zum Leitsatz, nur das beste und gesündeste Erbgut soll sich fortpflanzen, deshalb können wir die Konvention vom EUROPARAT STRASSBURG nur begrüßen.