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Liebe Hundefreundin, lieber Hundefreud

Liebe Hundefreundin, lieber Hundefreud

Der Schweizerische Yorkshire Terrier Club (SYC) wurde 1992 gegründet. Aus der Struktur des gesamtschweizerischen Hundewesens ergab sich die Notwendigkeit, einen kynologischen Verein zu schaffen, welcher sich im Rahmen des kynologischen Dachverbandes Europäische Hundesport Union (EHU) vorwiegend mit gesunder Rassehundezucht befassen sollte. Dies hatte diverse Gründe.

Zum Ersten war es der tierschützerische Gedanke, dem wir ein offenes Ohr zuwandten. War doch das Kupieren von Ohr und Rute bei gewissen Rassen sehr umstritten, in England und Skandinavien geradezu verpönt und teilweise verboten, fanden auch wir, müsse dies den Züchtern selbst überlassen sein, darüber frei zu befinden und nicht kupieren zu müssen. Dies wäre aber nur die halbe Lösung, würden nicht auf allen Ausstellungen im Rahmen der Europäischen Hundesport Union kupierte und unkupierte Exponate bereits seit 40 Jahren gleichrangig behandelt.

Zum Anderen fanden wir, dass gerade in dieser Rasse derartig häufig anatomische Defekte in gewissen Blutlinien lagen, dass hier eine Änderung zum Besseren vorgenommen werden musste. Dies schien uns jedoch in dem total zerstrittenen Milieu bestehender Rassehundevereine unmöglich. War es doch so, dass ohne eine Zuchtbewertung wie mit weissen Mäusen gezüchtet werden konnte. Der Absatz war garantiert, glaubte man doch, die Ahnentafel sei eine Art Garantie. Anstatt die eigene züchterische Leistung als Preis zu rechtfertigen, rechtfertigte man den Preis mit einer Ahnentafel, deren technischer Wert mit der Erstellung oder Abschrift eines Telefonregisters zu vergleichen ist und nach den Angaben des Züchters erstellt und per Nachnahme versandt wurde.

Zum Zweiten waren solche Zustände und Bevormundungen wie auch Benachteiligungen an der Tagesordnung, dass es einem nicht schwerfiel, sich an die aufgezeichneten Dokumentationen der Regime im zweiten Weltkrieg oder der des kalten Krieges im Osten zu erinnern. Fast schon militante und willkürliche Kontrollen der Funktionäre gegen zum Teil erfolgreichere Züchter waren an der Tagesordnung. Die danach erstellten Berichte hatten mit der Wirklichkeit oftmals nichts gemeinsam. Das Nachsehen daraus hatte der Züchter, der sich nun auf einem Abstellgleis mit einer unbefristeten Zuchtsperre wiederfand. Es blieb ihm nur der zeitraubende und teure Rechtsweg, um für seine Wiedereingliederung zu sorgen. Alternative Verbände, die diesem Verband ernsthaft etwas entgegen zu setzen hatten, kannte er nicht, war und ist er oftmals leider heute noch im Glauben, es gäbe nur einen einzigen «international anerkannten kynologischen Dachverband».

Diese Missstände und ohnmächtige Hilflosigkeit des Züchters führten vor allem bei den grösseren Rassen zu weiteren Nötigungen. Gegen jede Vernunft und echtes Einfühlungsvermögen für die Kreatur sprechende Komponente war das Ausmerzen von Welpen. Es ist ein Hohn, wenn ein Zuchtverband zum Exodus für Rassehunde kraft eigener Statuten wird! Wir erachten unsere Züchter als Erhalter und Förderer gesunder Nachzucht. Kein Verein hat das legale Recht, Rassehundezüchter durch Vorschrift oder Satzung zu entmündigen oder zu enteignen. Das von oben verordnete Ausmerzen entbehrt jeder gesetzlichen Deckung, es steuert den Absatz und die Marktlage für Züchter, welche als Funktionäre gleichzeitig tätig sind und durch Sondervollmacht sehr wohl die Welpenzahl der eigenen Zucht unbeschränkt belassen konnten.


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