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Vorsicht Hundeliebhaber: kein Import coupierter Hunde mehr ab 1. Juni 2002

Vorsicht Hundeliebhaber: kein Import coupierter Hunde mehr ab 1. Juni 2002

Vorsicht Hundeliebhaber:kein Import coupierter Hunde mehr ab 1. Juni 2002 30. Mai 2002

Ab nächsten Monat dürfen keine Hunde mehr in die Schweiz importiert werden, deren Ohren oder Schwanz coupiert wurde. Davon ausgenommen sind lediglich Hunde, die als Umzugsgut mit Ihren Besitzern einreisen oder Hunde ausländischer Halter, die für Ferien oder andere Kurzaufenthalte vorübergehen in die Schweiz kommen.

Das Coupieren (Beschneiden) der Ohren und des Schwanzes (Rute) beim Hund ist in der Schweiz aus Gründen des Tierschutzes seit 1981 bzw. 1997 verboten. Auch das Eu­ro­päi­sche Heimtierübereinkommen vom 13. November 1987 des Europarates in Strassburg ver­bie­tet explizit das Coupieren von Ohren und Rute. In verschiedenen europäischen Ländern ist das sehr schmerzhafte Ohrencoupieren schon seit Jahren verboten, während in den letz­ten Jahren auch das Rutencoupieren zunehmend verpönt und deshalb mehr und mehr ver­bo­ten wird. Jedoch gibt es noch eine ganze Anzahl Länder, in welchen das Coupieren er­laubt ist – insbesondere, wenn es durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt durchgeführt wird.

Bisher konnten Hunde, die älter als 5 Monate waren, trotz coupierter Ohren oder Schwänze in die Schweiz importiert werden. Mit der Änderung der Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV) fällt diese Ausnahmeregelung weg. Da­mit ist sichergestellt, dass sich EinwohnerInnen der Schweiz nicht einfach coupierte Hun­de im Ausland erstehen oder – was schon länger verboten ist – ihre in der Schweiz gekauften Hun­de im Ausland coupieren las­sen.

Zudem erleichtert dieses absolute Importverbot für coupierte Hunde den Vollzug an der Gren­ze und im Inland. Denn Liebhaber coupierter Hunderassen haben dazu beigetragen, dass ein illegaler Markt für coupierte Welpen entstanden ist. Solche Welpen wurden oft unter tier­schutzwidrigen Haltungs- und Umweltbedingungen produziert und viel zu früh von der Mut­ter abgesetzt. Nicht selten zeigen solche Hunde auch Ver­hal­tens­pro­ble­me, da sie un­ge­nü­gend sozialisiert wurden – sie können deshalb ängstlich sein oder un­ver­hältnismässig (z.B. aggressiv) reagieren.

Ausgenommen vom Importverbot für coupierte Hunde sind neu lediglich Hunde, die zu­sam­men mit ihren Eigentümern in die Schweiz umziehen, oder Hunde aus­län­di­scher Halter, die die Schweiz für kurze Zeit besuchen.

BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN

Medien- und Informationsdienst

Auskunft: Jakob Schluep, Bewilligungen und Kontrollen 031 / 323 85 10

Myriam Holzner, Kommunikation 031 / 323 85 68


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